Die Eltern und Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit zwei Freistellungen pro Woche für Ihr Kind auszustellen. Die Freistellungswünsche sind durch die Eltern und Erziehungsberechtigten rechtzeitig mitzuteilen und werden nur dann genehmigt, wenn es sich um außerschulische Bildungsangebote, ehrenamtliche Tätigkeiten oder Therapien handelt. Die Freistellungsanträge werden durch die Gruppenleitung sowie durch die Schulleitung genehmigt. Das Freistellungsformular bekommt Ihr Kind auf Anfrage mitgegeben.